Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie - (Thüringen) (Seite 3)

2. Psychologische Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Fortsetzung)
2.1 Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Approbation nach § 2 PsychThG (Fortsetzung)
a) Liegt ggf. eine entsprechende KV-Zulassung vor?
b) Liegt ein Eintrag in das Ärzteregister vor?
2.2 Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Approbation nach § 12 PsychThG (Übergangsregelung)
als
Geben Sie bitte im Sinne von § 12 PsychThG in Verbindung mit 2.3, 2.5 sowie 3.2 der Anlage 2 der ThürBhV an, in welchen anerkannten Behandlungsverfahren Sie eine vertiefte Ausbildung nachgewiesen haben:
bei / in
Verfügen Sie ggf. über eine abgeschlossene Zusatzausbildung an einem (bis 31.12.1998 von der KBV) anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut:
für
Stempel und Unterschrift des Therapeuten