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Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie - (Thüringen) (Seite 2)
III. Bescheinigung des Therapeuten (Fortsetzung)
5. Wird bei Kindern und Jugendlichen auch eine Bezugsperson begleitend behandelt?
ja
nein
Anzahl der Sitzungen
6.
Gebührenziffern
Gebührenhöhe je Sitzung
Fachkundennachweis für die beantragte Psychotherapie
IV. Fachkundennachweis für die beantragte Psychotherapie
Ärzte
1. Ärzte
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
verliehen
vor
dem 1. April 1984
nach
dem 1. April 1984
Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Schwerpunkt Verhaltenstherapie
Bereichsbezeichnung Psychoanalyse
Eine Berechtigung zur Behandlung
in Gruppen
von Kindern und Jugendlichen
liegt vor.
Psychologische Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
2. Psychologische Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
2.1 Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit Approbation nach § 2 PsychThG
Datum der Approbation
als
Psychologischer Psychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Für welches anerkannte Behandlungsverfahren liegt eine durch staatliche Prüfung abgeschlossene „vertiefte Aus- bildung“ gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 PsychThG und entsprechend 2.2, 2.3 sowie 3.2 der Anlage 2 zu § 9 ThürBhV vor?
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
analytische Psychotherapie
Verhaltenstherapie
bei / in
bei Erwachsenen
bei Kindern und Jugendlichen
in Gruppen
Name der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (gem. § 6 PsychThG)
Seite 1
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