Die Überweisung der Beihilfe erfolgt im Bereich des Landes auf das Bezügekonto. Die folgenden Angaben sinddaher nur bei den von der Beihilfestelle zugelassenen, besonders begründeten Ausnahmefällen erforderlich.
Wenn Sie den Antrag mit dem Postdienstleister zusenden, frankieren Sie diesen Brief bitte ausreichend. Nicht oder nicht ausreichend frankierte Postsendungen können nicht angenommen werden.
Informationen zum Datenschutz sind der im Internet unter www.tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/ eingestellten Bediensteten- Information zur Beihilfestelle zu entnehmen, die auf Verlangen auch übersandt wird.