Antrag auf Beihilfe - (Thüringen) (Seite 2)

Punkt 3: Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller:
Punkt 3.1: Besteht für Sie oder einen berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine anderweitige Beihilfeberechtigung?
Punkt 3.2: Sind Sie oder Ihr berücksichtigungsfähiger Ehegatte/in oder Lebenspartner/in ohne Bezüge beurlaubt?
Punkt 4: Sofern Aufwendungen für den/die Ehegatte/in oder den/die Lebenspartner/in (als Lebenspartner gelten nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz nur eingetragene Lebenspartner/innen) mit diesem Antrag geltend gemacht werden:
Unterschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 und 5a EStG) der/des Ehegattin/en bzw. der/des Lebenspartnerin/s den Betrag von 18.000 Euro?
Punkt 5: Angaben zu Kindern, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind: (Bitte alle Kinder angeben, auch wenn für diese keine Aufwendungen geltend gemacht werden)
Kind 1:
bei Kindern in Berufsausbildung bzw. Studium
Punkt 5.1: Haben Kinder eine eigene Beihilfeberechtigung?
Punkt 5.2: Ist ein Kind bei einer anderen Person im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig?