Hier können ergänzende Hinweise angebracht werden, die geeignet sind, das Prüfungsverfahren zu vereinfachen. Beispielweise anderweitige Anerkennungen hinsichtlich der Bildungsveranstaltungen oder der Eignung als Träger, die im Antrag nicht erfasst sind. Die Nachweise werden in den Anlagen bei „Qualitätsnachweise (zu I. Träger)“ bzw. „Anerkennungsbescheid aus anderem Bundesland“ angehängt.