Welche Ziele touristisch bedeutsam sind, wird aufgrund des vom Antragsteller auszufüllenden Fragebogens (bestätigt vom zuständigen Tourismusverband bzgl. der Angaben auf Plausibilität) ermittelt (Anlage).
Dabei wird jedes touristisch bedeutsame Ziel anhand spezieller Kriterien in eine von drei Kategorien eingruppiert. Die Eingruppierung erfolgt aufgrund der im Fragenbogen hinterlegten Punkte der einzelnen Kriterien.
Dieser ausgefüllte Fragebogen ist mit der Antragstellung auf touristische Beschilderung bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Der Umkreis für die Aufstellung touristischer Hinweiszeichen ist abhängig von der Kategorie, in die ein touristisches Ziel eingruppiert ist. In der Regel ist eine Beschilderung in einem Umkreis von 10 km für Ziele der Kategorie 1, von 5 km für Ziele der Kategorie 2 und von 3 km der Kategorie 3 möglich.