Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den benutzten Straßen – einschließlich der Verkehrszeichen und – einrichtungen – sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über meine/unsere Haftpflicht unberührt.