Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4a, 4b, 4c, 5a, 6, 7, 8, 9, 10, 11 oder 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Beurteilung der Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Antragstellers / der Antragstellerin
Beurteilung, ob öffentlich rechtliche Vorschriften der Durchführung der Maßnahme entgegen stehen
Abstimmung mit den betroffenen Stellen bezüglich der Genehmigungsfähigkeit der beantragten Maßnahme
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Verwaltungsvorschriften (VwV) zu § 46 StVO erhoben.
Straßenbaulastträger
Örtliche Straßenverkehrsbehörden
Polizei
Untere Straßenverkehrsbehörden
Höhere Straßenverkehrsbehörden
Verkehrsunternehmen
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Naturschutzbehörden
Wasserwirtschaftsamt
Forstbehörden
Betroffene Anlieger
Veterinäramt
Industrie- und Handelskammer
Sonstige berechtigte Stellen
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