Wir weisen grundsätzlich für Ihre weitere Planung darauf hin, dass die Erteilung von Erlaubnissen für Filmaufnahmen auf Grund der gesetzlichen Nutzungsgarantien für öffentliche Verkehrsflächen durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften nur im unumgänglich notwendigen Rahmen erteilt werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass eine Erlaubnis nur für die vor Ort geplanten, unverzichtbaren Abläufe erteilt werden darf und damit die Verkehrsbeeinträchtigung so gering wie möglich zu halten ist. Beispielsweise sind Parkräume, die nach dem Be- und Entladen der Transportfahrzeuge benötigt werden, im Rahmen des normalen Verkehrsgeschehens aufzusuchen oder hierfür Privatflächen anzumieten.