Sollten Sie mit dem grundsätzlich notwendigen Passfoto oder der Unterschrift auf dem Parkausweis Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Sachbearbeiter. Er berät Sie gerne.
Die Ausnahmegenehmigung darf auch bei Vorliegen von nicht besserungsfähigen Behinderungen für längstens fünf Jahre erteilt werden.
Der EU-einheitliche Ausweis (blau mit weißem Sternenkranz) gilt mit nationalen Einschränkungen auch in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zur Nutzung des Ausweises im Ausland erhalten Sie weitere Hinweise hierzu aus dem Merkblatt, das Sie zu diesem Thema durch ankreuzen mit anfordern können.
Außer in besonders gelagerten Fällen werden die Ausweise kostenfrei erteilt.