Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 8)

SCHWEDEN

SCHWEDEN
ALLGEMEINES

Die Parkausweise befreien die Inhaber nur von den örtlichen Verkehrsbestimmungen zur Regelung des Parkens. Örtliche Verkehrsbestimmungen werden gewöhnlich vom Landrat festgelegt und durch Verkehrsschilder kenntlich gemacht.

Speziell für körperlich behinderte Menschen mit
Parkausweis reservierte Parkplätze sind auf Straßen
und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol
kenntlich gemacht.

In einigen Bezirken ist das Parken für Fahrzeug-
führer mit sichtbar angebrachtem Parkausweis
kostenfrei.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Das Parken ist für bis zu drei Stunden in Gegenden
mit bestehendem Parkverbot erlaubt. Entsprechend
der örtlichen Verkehrsbestimmungen kann das
Parken auch für kürzere Zeitabschnitte unter drei
Stunden erlaubt sein.

  • Das Parken ist für bis zu 24 Stunden in Gegenden mit zeitlicher Parkbeschränkung zwischen drei und 24 Stunden entsprechend den örtlichen Verkehrsbestimmungen erlaubt.

  • Das Parken in Fußgängerzonen ist für bis zu
    drei Stunden erlaubt.

  • Das Parken ist für körperlich behinderte Menschen mit Parkausweis auf reservierten Parkplätzen im Rahmen der örtlichen Verkehrsbestimmungen erlaubt. Die maximale Parkzeit für die erwähnten Parkplätze muss beachtet werden.

  • Sie dürfen nicht auf Parkplätzen parken, die für einen spezifischen Zweck oder Fahrzeugtyp vorgesehen sind.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Die unter „Parken auf Straßen“ genannten Bestimmungen sind auch für das Parken auf Parkplätzen gültig. Grundbesitzer können das Parken oder Halten untersagen.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

VEREINIGTES KÖNIGREICH
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.

Der Parkausweis wird in Verbindung mit einer Parkscheibe verwendet. Menschen aus dem Ausland, die den Parkausweis ohne Parkscheibe sichtbar anbringen, erhalten jedoch dieselben Vergünstigungen.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Es werden keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis in Central London angeboten.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können auf Parkplätzen auf Straßen mit Parkverbot parken, außer wenn ein Verkehrsschild mit „Kein Ein- oder Abladen“ vorhanden ist, und nur, wenn keine Behinderung verursacht wird:

bis zu drei Stunden in England und Wales;

ohne zeitliche Begrenzung in Schottland und
Nordirland, außer wenn örtliche Beschränkungen
zur Anwendung kommen.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken, wenn es Verkehrsschilder nicht anders anzeigen.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbeschränkt parken, wenn es Verkehrsschilder nicht anders anzeigen.

Informieren Sie sich vor Ort.

Fahren Sie nicht in Fußgängerzonen, außer wenn örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrücklich erlauben.

Informieren Sie sich vor Ort.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige Parkplätze erlauben Fahrzeugen mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenfreies Parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie
einen Parkplatzwächter.