Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 7)

PORTUGAL (Fortsetzung)

Sie dürfen bei zeitlich begrenztem Parken die Zeitbeschränkung nicht überschreiten.

Parkplätze in der Nähe der Wohnorte von behinderten Personen können reserviert werden.

Informieren Sie sich vor Ort.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Im Allgemeinen bieten die Parkplätze keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis für behinderte Personen an.

Einige örtliche Behörden legen einen reservierten Parkplatz bei dem Wohnort der behinderten Person fest.

RUMÄNIEN

RUMÄNIEN
ALLGEMEINES

Auf Parkplätzen in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen und auf überwachten Parkplätzen sind wenigstens 4 % der Gesamtanzahl der Parkplätze, aber nicht weniger als zwei, reserviert und durch internationale Beschilderung für behinderte Menschen kenntlich gemacht.

Diese Parkplätze sind kostenfrei. Die Parkplatz-Verwaltung im öffentlichen Bereich teilt behinderten Menschen freie Parkplätze zu, die einen Parkplatz so nah wie möglich an ihrem Wohnort beantragt haben und diesen auch benötigen.

SLOWENIEN

SLOWENIEN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können bis zu zwei Stunden in Gegenden mit
Parkverbot parken, wenn Sie keine Behinderung
verursachen. Sie müssen für das Parken auf
gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen
und die zeitliche Begrenzung einhalten. Beim
Parken auf dem Fußweg müssen Sie sicherstellen,
dass wenigstens noch 1,6 m Fußweg für die
Fußgänger zugänglich sind.

Informieren Sie sich vor Ort.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige Parkplätze erlauben Fahrzeugen mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kostenfreies Parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

SLOWAKEI

SLOWAKEI
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen
und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol
kenntlich gemacht. Die Nutzung von beschränkten
Parkplätzen ist nur für Fahrzeuge mit dem
Nr.-O1-Symbol gestattet. Parken Sie nicht auf einem
Parkplatz, der mit einem Namen oder einem
Fahrzeugkennzeichen versehen ist.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Der Fahrzeugführer, der eine schwer behinderte
Person befördert, die auf eine individuelle
Beförderung angewiesen ist und einen Parkausweis
mit dem Nr.-O1-Symbol besitzt, ist nicht verpflichtet,
die Parkverbote einzuhalten, vorausgesetzt, der
Fahrer stellt keine Behinderung für den Durch-
gangsverkehr dar.

Ein Fahrzeug mit einem O1-Symbol kann die
folgenden Schilder missachten:

„Außer Lieferverkehr“ (Neplatí pre zásobovanie);
„Nur für Lieferverkehr“ (Iba zásobovanie);
„Außer Verkehrsmittel“ (Neplatí pre Prepravné služby);
„Verkehrsmittel“ (Prepravné služby).

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige Parkplätze erlauben Fahrzeugen mit sichtbar angebrachtem Parkausweis gebührenfreies oder kostenreduziertes Parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

FINNLAND

FINNLAND
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen
und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol
kenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf einem
Parkplatz, der mit dem Namen einer Person oder
einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

In einigen Gegenden können Sie auf Straßen
mit Parkverbot parken, aber nur, wenn keine Behin-
derung verursacht wird.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können in Gegenden mit gebührenpflichtigen
Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Begren-
zung parken. Sie können auf gebührenfreien
Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt
ist, die Zeitbeschränkung überschreiten.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Die Bestimmungen variieren von Parkplatz zu Parkplatz. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.