Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 6)
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Personen, die einen Parkausweis für Personen mit Behinderungen besitzen, können unter der Bedingung, dass sie besondere Vorsicht walten lassen, die folgenden Verkehrsschilder missachten:
„Kein beidseitiger Straßenverkehr“
(Zakaz ruchu w obu kierunkach);
„Keine Zufahrt für Motorfahrzeuge außer einspurige
Motorräder“ (Zakaz wjazdu pojazdów silnikowych,
z wyjatkiem motocykli jednoœladowych);
„Keine Zufahrt für Busse“ (Zakaz wjazdu autobusów);
„Keine Zufahrt für Motorräder“ (Zakaz wjazdu motocykli);
„Keine Zufahrt für motorisierte Fahrräder“
(Zakaz wjazdu motorowerów);
„Parkverbot“ (Zakaz postoju);
„Parkverbot an ungeraden Tagen“
(Zakaz postoju w dni nieparzyste);
„Parkverbot an geraden Tagen“
(Zakaz postoju w dni parzyste);
„Gebiet mit Parkbeschränkung“
(Strefa ograniczonego postoju).
einen Fahrzeugführer, der eine Person mit verminderter Mobilität befördert;
Mitarbeiter von Einrichtungen, die sich um die Pflege, Rehabilitation oder Bildung von unter deren Aufsicht befindlichen Menschen mit Behinderungen kümmern;
Fahrzeugführer mit im Ausland ausgestelltem, sichtbar angebrachtem Parkausweis.
Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot. Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken, aber nur auf Parkplätzen, die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet sind.
Informieren Sie sich vor Ort.
Sie können auf beiden mit Parkverbot ausgeschilderten Straßenseiten an geraden oder ungeraden Tagen parken, allerdings nur, wenn keine Behinderung verursacht wird.
Informieren Sie sich vor Ort.
Fahren Sie nicht in Fußgängerzonen, außer wenn örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrücklich erlauben.
Informieren Sie sich vor Ort.
Es werden keine Vergünstigungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis angeboten. Es können jedoch örtliche Änderungen zur Anwendung kommen.
Informieren Sie sich vor Ort.
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol, dem Symbol einer schwangeren Frau oder einer Frau mit Kindern in den Armen kenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf einem Parkplatz, der mit dem Namen einer Person oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.
Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot, außer wenn es ein Notfall bzw. nur für eine kurze Zeit ist und andere Fahrzeuge oder Fußgänger nicht behindert.
Sie müssen für das Parken auf gebührenpflichtigen
Parkplätzen auch bezahlen und dürfen die zeitliche
Begrenzung nicht überschreiten.