Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 5)

LITAUEN

LITAUEN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können in Gegenden mit Parkverbot parken,
aber nur, wenn keine Behinderung verursacht wird.

Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzen
kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung parken,
aber nur auf Parkplätzen, die mit einem Rollstuhl-
Symbol gekennzeichnet sind.

Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,
für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist,
zeitlich unbeschränkt parken.

Sie können in Bereiche fahren, in denen
Fahrverbot besteht.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige Parkhäuser erlauben kostenfreies Parken
für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Park-
ausweis, allerdings nur auf den für behinderte
Menschen reservierten Parkplätzen. Beachten
Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen
Parkplatzwächter.

LUXEMBURG

LUXEMBURG
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Es werden keine Sondergenehmigungen
für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem
Parkausweis angeboten.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Es werden keine Sondergenehmigungen
für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem
Parkausweis angeboten.

UNGARN

UNGARN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzen
kostenfrei parken.

Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,
für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, die
Zeitbeschränkung überschreiten.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige Parkplätze erlauben Fahrzeugen mit sichtbar
angebrachtem Parkausweis kostenfreies Parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

MALTA

MALTA
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

Nähere Angaben zu Parksondergenehmigungen
für behinderte Menschen können von den
maltesischen Behörden unter der folgenden
Adresse eingeholt werden:

Der Direktor
Kummissjoni Nazzjonali Persuni b'Dizabilita'
Centru Hidma Socjali, Santa Venera, Malta
E-Mail: helpdesk@knpd.org – www.knpd.org

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Informieren Sie sich vor Ort.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Informieren Sie sich vor Ort.

NIEDERLANDE

NIEDERLANDE
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf
einem Parkplatz, der mit dem Namen einer Person
oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können bis zu drei Stunden in Gegenden
mit Parkverbot parken, wenn keine Behinderung
verursacht wird.

Sie müssen für das Parken auf Straßen mit
gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen
und die zeitliche Begrenzung einhalten. Örtliche
Änderungen können zur Anwendung kommen.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,
für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist,
zeitlich unbeschränkt parken (blaue Zone).

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Es werden keine Vergünstigungen für Fahrzeuge
mit sichtbar angebrachtem Parkausweis angeboten.