Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 4)

FRANKREICH

FRANKREICH
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

Obwohl es ein nationales System für
Sondergenehmigungen bezüglich des Parkens
gibt, können örtliche Änderungen zur
Anwendung kommen.

Informieren Sie sich vor Ort.

Die Gesetzgebung besteht auf einem freien
Zugang zu Parkplätzen für behinderte Personen
und verbietet jegliche Ausstattung, welche ihren
Zugang einschränken könnte.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot.

Sie müssen für das Parken auf gebühren-
pflichtigen Parkplätzen auch bezahlen.
In Paris und einigen anderen Städten können
Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem
Parkausweis kostenfrei geparkt werden.

Informieren Sie sich vor Ort.

In vielen Gegenden können Sie auf gebühren-
freien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer
begrenzt ist, zeitlich unbeschränkt parken.

Informieren Sie sich vor Ort.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Parkplätze bieten Vergünstigungen für Fahrzeuge
mit sichtbar angebrachtem Parkausweis an.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

ITALIEN

ITALIEN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem gelben Strich
und einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
Parken Sie nicht auf einem Parkplatz, der mit dem
Namen einer Person oder einem Fahrzeugkenn-
zeichen versehen ist.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können auf Straßen mit Parkverbot parken,
aber nur, wenn ein Notfall besteht und keine
Behinderung verursacht wird.

In den meisten Gegenden müssen Sie auf
gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen,
für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich
unbeschränkt parken. Fahren oder parken Sie
nicht in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten
Zonen, außer wenn örtliche Sondergenehmigungen
dies ausdrücklich erlauben.

Informieren Sie sich vor Ort.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einer von 50 Parkplätzen auf einem öffentlichen
Parkplatz ist für die Nutzung von Fahrzeugen mit
sichtbar angebrachtem Parkausweis kenntlich
gemacht. Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem
Parkausweis können auf solchen Parkplätzen
kostenfrei parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

ZYPERN

ZYPERN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot.
Sie können auf Straßen mit gebührenpflichtigen
Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche
Begrenzung parken.

Informieren Sie sich vor Ort.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige öffentliche Parkplätze erlauben Fahr-
zeugen mit sichtbar angebrachtem Parkausweis
kostenfreies Parken.

Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

LETTLAND

LETTLAND
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können Ihr Fahrzeug kostenfrei auf für
Personen mit Behinderungen besonders gekenn-
zeichneten Parkplätzen parken.

Personen, die einen Parkausweis für Menschen
mit Behinderungen besitzen, können die folgenden
Schilder missachten:

„Parkverbot“ (Stavet aizliegts),
„Halteverbot“ (Apstaties aizliegts).

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Es werden keine Vergünstigungen für Fahrzeuge
mit sichtbar angebrachtem Parkausweis angeboten.