Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 2)

TSCHECHISCHE REPUBLIK (Fortsetzung)

In Einzelfällen und wenn ein Notfall besteht, können die Fahrer mit sichtbar angebrachtem O1-Parkausweis mit „Fußgängerzone“ ausgeschilderte Bereiche befahren.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Überprüfen Sie vor Ort, ob private Parkplätze
gesonderte Bestimmungen für behinderte Personen
anwenden.

Personen, die einen O1-Parkausweis erhalten haben, können bei der Verwaltungsbehörde die Zuteilung eines reservierten Parkplatzes bei ihrem Wohnort beantragen.

DÄNEMARK

DÄNEMARK
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN
Die folgenden zeitlichen Begrenzungen für Fahr- zeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis kommen in den meisten Gegenden zur Anwendung:
  • Bei Parkverbot können Sie, wenn keine Behin-
    derung verursacht wird, bis zu 15 Minuten parken.

  • Bei zeitlicher Begrenzung der Parkdauer auf
    15–30 Minuten können Sie bis zu einer Stunde
    parken.

  • Auf gebührenfreien Parkplätzen, für die die
    Parkdauer auf eine, zwei oder drei Stunden
    begrenzt ist, können Sie für unbegrenzte Zeit
    parken.

In einigen Gegenden müssen Sie für das Parken
bezahlen. Wenn Sie für die erlaubte Höchstzeit
bei Ankunft bezahlen, können Sie eventuell eine
zeitlich unbegrenzte Parkerlaubnis erhalten.

Informieren Sie sich vor Ort.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen,
außer wenn örtliche Sondergenehmigungen dies
ausdrücklich erlauben.

Informieren Sie sich vor Ort.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Parkplätze bieten keine Vergünstigungen für Fahr-
zeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis.

DEUTSCHLAND

DEUTSCHLAND
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf
einem Parkplatz, der mit dem Namen einer Person
oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.

DAS PARKEN AUF STRASSEN
  • Sie können auf Parkplätzen auf Straßen und
    in Bereichen mit Parkverbot bis zu drei Stunden
    parken.

  • Sie können die zeitliche Parkbegrenzung auf
    Parkplätzen auf Straßen oder in Bereichen mit
    zeitlich begrenzter Parkdauer überschreiten.

  • Sie können auf sonst durch Parkschein- und
    Parkplatzautomaten als gebührenpflichtige
    Parkplätze kenntlich gemachten Parkplätzen
    kostenfrei parken.

  • Sie können auf für Anwohner reservierten
    Parkplätzen bis zu drei Stunden parken.

  • Sie können in eingeschränkten Verkehrs-
    bereichen und außerhalb von gekenn-
    zeichneten Parkplätzen parken, wenn Sie
    keinen Durchgangsverkehr behindern.

  • Parken Sie nur in Fußgängerzonen, wenn
    örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrück-
    lich erlauben. Informieren Sie sich vor Ort.
    Selbst wenn eine Sondergenehmigung vorliegt,
    sind die Einfahrt und das Parken nur zu
    bestimmten Zeiten erlaubt.

Anmerkung: Diese Sondergenehmigungen sind nur
zutreffend, wenn es in der Nähe keine weiteren
Parkmöglichkeiten gibt. Die Parkhöchstdauer darf
24 Stunden nicht überschreiten.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Die Bestimmungen variieren von Parkplatz zu
Parkplatz. Überprüfen Sie die Parkplatzhinweise
oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.

ESTLAND

ESTLAND
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Sie können in Gegenden mit Parkverbot parken,
aber nur, wenn das Fahrzeug vollständig auf dem
Fußweg geparkt ist und keine Behinderung
verursacht wird.

Es wird Ihnen ausdrücklich geraten,
sich vor Ort zu informieren.