Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 2)
DÄNEMARK
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.
Bei Parkverbot können Sie, wenn keine Behin-
derung verursacht wird, bis zu 15 Minuten parken.
Bei zeitlicher Begrenzung der Parkdauer auf
15–30 Minuten können Sie bis zu einer Stunde
parken.
Auf gebührenfreien Parkplätzen, für die die
Parkdauer auf eine, zwei oder drei Stunden
begrenzt ist, können Sie für unbegrenzte Zeit
parken.
In einigen Gegenden müssen Sie für das Parken
bezahlen. Wenn Sie für die erlaubte Höchstzeit
bei Ankunft bezahlen, können Sie eventuell eine
zeitlich unbegrenzte Parkerlaubnis erhalten.
Informieren Sie sich vor Ort.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen,
außer wenn örtliche Sondergenehmigungen dies
ausdrücklich erlauben.
Informieren Sie sich vor Ort.
Parkplätze bieten keine Vergünstigungen für Fahr-
zeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis.
DEUTSCHLAND
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht. Parken Sie nicht auf
einem Parkplatz, der mit dem Namen einer Person
oder einem Fahrzeugkennzeichen versehen ist.
Sie können auf Parkplätzen auf Straßen und
in Bereichen mit Parkverbot bis zu drei Stunden
parken.
Sie können die zeitliche Parkbegrenzung auf
Parkplätzen auf Straßen oder in Bereichen mit
zeitlich begrenzter Parkdauer überschreiten.
Sie können auf sonst durch Parkschein- und
Parkplatzautomaten als gebührenpflichtige
Parkplätze kenntlich gemachten Parkplätzen
kostenfrei parken.
Sie können auf für Anwohner reservierten
Parkplätzen bis zu drei Stunden parken.
Sie können in eingeschränkten Verkehrs-
bereichen und außerhalb von gekenn-
zeichneten Parkplätzen parken, wenn Sie
keinen Durchgangsverkehr behindern.
Parken Sie nur in Fußgängerzonen, wenn
örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrück-
lich erlauben. Informieren Sie sich vor Ort.
Selbst wenn eine Sondergenehmigung vorliegt,
sind die Einfahrt und das Parken nur zu
bestimmten Zeiten erlaubt.
Anmerkung: Diese Sondergenehmigungen sind nur
zutreffend, wenn es in der Nähe keine weiteren
Parkmöglichkeiten gibt. Die Parkhöchstdauer darf
24 Stunden nicht überschreiten.
Die Bestimmungen variieren von Parkplatz zu
Parkplatz. Überprüfen Sie die Parkplatzhinweise
oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.
ESTLAND
Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.
Sie können in Gegenden mit Parkverbot parken,
aber nur, wenn das Fahrzeug vollständig auf dem
Fußweg geparkt ist und keine Behinderung
verursacht wird.
Es wird Ihnen ausdrücklich geraten,
sich vor Ort zu informieren.