Falls mit der Sondernutzung Aufgrabungsarbeiten verbunden sind: Belag, Untergrund und tiefbauliche Anlagen sind möglichst zu schonen. Vor Baubeginn ist bei allen davon betroffenen Stellen, nämlich Fern- meldeamt, Gas- und Elektrizitätswerk, Wasserwerk, benachbarte Industrieanlagen usw., Rückfrage zu halten und festzustellen, ob durch die Sondernutzung irgendwelche Versorgungsleitungen oder zeitgebundene Verkehrsbedürfnisse gefährdet bzw. unzumutbar beeinträchtigt werden. Werden Versorgungsleitungen und andere Anlagen freigelegt, so sind die zuständigen Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.