außer Betrieb zu setzen. Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschild(er) wurden dazu mitgegeben.
ACHTUNG: Bei einer Außerbetriebsetzung wird das zugeteilte amtliche Kennzeichengrundsätzlich sofort wieder frei!
*) Wird die Abfallerklärung für die genannten Fahrzeugarten nicht ausgefüllt, müssen wir die Außerbetriebsetzung ablehnen.
– zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (z. B. PKW)
– zur Güterbeförderung bis einschl. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht