gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Den Fahrzeugschein / die Fahrzeugscheine lege ich in Kopie vor.
Mit ist bekannt, dass eine Ausnahmegenehmigung keinen Rechtsanspruch begründet, wenn aus Gründen, die nicht vorher- sehbar sind (z. B. Straße kann wegen Bauarbeiten nicht befahren werden), von ihr kein Gebrauch gemacht werden kann.
Ich stelle hiermit das Land und alle anderen Behörden von Schadenersatzansprüchen frei, die durch die Ausnahme- genehmigung entstehen können.