Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (Seite 2)

Teil 2

(dem Bewerber auszuhändigen)

von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 12 Absatz 6 und § 48 Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Angaben über den untersuchenden Arzt

1. Angaben über den untersuchenden Arzt

Personalien des Bewerbers

2. Personalien des Bewerbers

Untersuchungsbefund vom

3. Untersuchungsbefund
über
Aufgrund der von mir nach Teil 1 erhobenen Befunde wurden die in Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung geforderten Anforderungen
Eine augenärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist erforderlich:

Das Zeugnis ist zwei Jahre gültig.

Die Identität des Untersuchten wurde geprüft.

Stempel und Unterschrift des Arztes mit den oben stehenden beruflichen Angaben