Anlage 4
Das „Begleitete Fahren ab 17“ dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Gerade die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Gründe hierfür sind oftmals mangelnde Fahrerfahrung/Übung, die noch unzureichende Fähigkeit, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen sowie die jugendliche Neigung zur Selbstüberschätzung. Bereits der Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug führt nicht selten dazu, dass Anfänger z. B. bei der Suche nach dem richtigen Gang nicht genug auf den Verkehr achten oder in schwierigen Verkehrssituationen überfordert sind. Für junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen besteht nunmehr im Rahmen des „Begleiteten Fahren ab 17“ die Möglichkeit, in den risikoreichen ersten Monaten nach der Fahrerlaubnisprüfung die vielfältigen Situationen im Straßenverkehr unter dem „Schutz“ der Begleitung zu üben und bewältigen zu lernen.
Wie in allen anderen Bereichen ist es auch hier erforderlich, sich mit Neuerungen intensiv auseinanderzusetzen. Das gilt sowohl für die Fahranfänger und Fahranfängerinnen selbst als auch für deren Begleitperson(en). Aus diesem Grund bieten Fahrschulen Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen an, in denen alles Wissenswerte rund um das „Begleitete Fahren ab 17“ vermittelt wird; sowohl die jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen als auch die zukünftigen Begleiter erfahren hier umfangreiche Sach- und Rechtsinformationen sowie Tipps für die Praxis. Die gemeinsame Teilnahme des Fahranfängers bzw. der Fahranfängerin mit deren Begleitperson(en) an einer solchen Veranstaltung wird deshalb dringend empfohlen!
So erhalten die 17-Jährigen dort z. B. die Bestätigung, dass sie auch im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ eigenverantwortlich das Fahrzeug führen und die gleiche Verantwortung im Verkehr übernehmen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Aber auch die Begleitpersonen übernehmen eine verantwortungsvolle Rolle und werden in den Veranstaltungen gezielt auf diese vorbereitet. Ihre Aufgabe liegt vor allem darin, dem Fahrer bzw. der Fahrerin vor, während und nach der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, evtl. Hinweise zu geben und ggf. einen mäßigenden Einfluss auszuüben. Begleitpersonen haben keine Ausbildungsfunktion. Auch müssen sich Begleitpersonen der Tatsache bewusst sein, dass der Fahranfänger bzw. die Fahranfängerin die Konsequenzen trägt für Auflagenverstöße. Händigt z. B. eine Begleitperson bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein nicht aus oder ist offensichtlich alkoholisiert, so wird dem Fahranfänger bzw. der Fahranfängerin die Fahrerlaubnis widerrufen! Der Verstoß des Fahranfängers gegen die Auflage, ein Kraftfahrzeug nur in Begleitung durch eine namentlich benannte Person zu führen, stellt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen das Straßenverkehrsrecht dar! Hierunter fallen sowohl Fahrten ohne Begleiter als auch Fahrten in Begleitung von Personen, die nicht namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.
Es gehören also immer zwei Personen zum „Begleiteten Fahren“: Fahrer und Begleiter!Deshalb ist die gemeinsame Teilnahme an einer Informations-/Vorbereitungsveranstaltung besonders wichtig!
Nehmen Sie sich die Zeit zum Besuch einer solchen Veranstaltung!Diese dauert nur ca. 90 Minuten!Sie werden sehen, es lohnt sich für alle Beteiligten!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die ausbildende Fahrschule!
Und nun: Allzeit Gute Fahrt!