Kirchenaustrittserklärung - (Thüringen) (Seite 2)

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Erklärung über den Kirchenaustritt

Erklärung über den Kirchenaustritt

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der
Persönliche Angaben

Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie oder der Notar anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten. Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eine E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

Unterschrift