Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung persönlich beim Standesbeamten an. Versteht ein Eheschließender die deutsche Sprache nicht, ist ein Dolmetscher zur Anmeldung mitzubringen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden ist. Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden. Ein Vertreter muss Vollmachten beider Eheschließenden vorlegen.
Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, prüft, ob der Eheschließung ein rechtliches Ehehindernis entgegensteht. Wenn es festgestellt hat, dass kein Ehehindernis besteht und damit die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, teilt es dies den Eheschließenden mit. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Standesamts an die Eheschließenden kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.