Beabsichtigt eine Deutsche, die Ehe mit dem Angehörigen eines Staates einzugehen, der die Mehrehe zulässt (für Minderjährige in Deutschland nicht mehr zulässig), so wird ihr anheimgestellt, sich über die Ausgestaltung eines Ehevertrages beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50728 Köln (www.bildungskredit.de), oder bei einer gemeinnützigen Auswandererberatungsstelle zu informieren.