Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung nach § 1303 ff. BGB, Art. 10, 13 ff. EGBGB, § 12 PStRG, § 28 Abs. 1 PStV (Seite 2)

Gemeinsame Angaben

Gemeinsame Angaben
– Namensführung –

Wir sind über die Möglichkeiten des Namenswahlrechts, der Namensführung nach der Eheschließung und, soweit es in Betracht kommt, über weitere namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten unterrichtet worden.

– Gemeinsame minderjährige Kinder –

Vollmacht

Vollmacht

Alle Angaben sind richtig. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben rechtlich geahndet werden können und vor der Eheschließung eintretende Änderungen dem Standesbeamten umgehend mitzuteilen sind.

Ich habe nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte.

Ich bin damit einverstanden, dass meine(r) Verlobte(r) unsere Eheschließung anmeldet.

Unterschrift