entgegenstehen (z. B. Ableben, Aufenthaltswechsel), unverzüglich dem Landkreis / der kreisfreien Stadt mitzuteilen. Ich verpflichte mich, überzahlte Beträge dem Landkreis / der kreisfreien Stadt zurückzuzahlen. Dazu beauftrage ich das jeweils kontoführende Geldinstitut mit Wirkung auch gegenüber meinen Erben, überzahlte Beträge dem Versorgungs- amt zurückzuerstatten.