2.
• ehrenamtliche Helfer• sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte als Helfer, die Leistungen im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung erbringen
Ein regelmäßiges und verlässliches Angebot zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag setzt mindestens zwei Helfer voraus.
Eine Regelmäßigkeit liegt vor, wenn in der Regel wöchentlich Leistungen angeboten werden.
• Höhe der geforderten Vergütung für die einzelnen Leistungen (maximal 24 € pro Stunde; inkl. aller Nebenkosten einschließlich der Personalnebenkosten und der Fahrtkosten)• Höhe der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Helfer• Höhe der Entlohnung der sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter• Höhe der Entlohnung der geringfügig Beschäftigten