Hinweise zum Antrag auf Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag_barrierefrei (Seite 1)

Hinweise zum

Antrag auf Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag nach
§ 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI i.V.m. der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO)

Fachkraft – fachliche Anleitung der Helfer

1.

Fachkräfte sind abhängig von der Zielgruppe und den Inhalten des Angebotes insbesondere:

• Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
• Erzieher/innen
• Altenpfleger/innen
• Heilerziehungspfleger/innen
• Sozialarbeiter/innen
• Sozialpädagogen/-innen
• Heilpädagogen/innen
• Hauswirtschafter/innen (bei Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen).

2.

Aufgaben der Fachkraft beinhalten mindestens:

• einen persönlichen Erstkontakt mit dem Anspruchsberechtigten zur Klärung der im
Einzelfall geeigneten Form des Angebotes zur Unterstützung im Alltag,
• ein regelmäßiges Angebot von Team- und Fallbesprechungen
• für die Helfer,
• bedarfsgerechte Fortbildung der Helfer und
• Beratung bei Veränderung der Unterstützungsbedarfe sowie bei Krisen.

Schulung der Helfer

1.

160 Stunden vorbereitende Schulung und 2 wöchiges Praktikum

• sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter (Ausnahme: Erbringung von
Leistungen im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung)
• geringfügig Beschäftigen (Ausnahme: Erbringung von Leistungen im Haushalt,
insbesondere bei der Haushaltsführung)

Das Praktikum ist in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten
Pflege- oder Betreuungsdienst zu absolvieren.