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Antrag auf Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag_barrierefrei (Seite 5)
12.
Erklärungen
Der Antragsteller
verpflichtet sich, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI - Versorgung und Integration jährlich, spätestens bis zum 30. April, einen
formularmäßigen Tätigkeitsbericht
über den Vorjahreszeitraum vorzulegen.
verpflichtet sich, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI - Versorgung und Integration
unverzüglich Änderungen
in schriftlicher Form
anzuzeigen
, die das Leistungsangebot, die Höhe der geforderten Vergütung sowie die in den §§ 3 und 4 ThürAUPA beschriebenen Voraussetzungen betreffen.
stimmt der
Veröffentlichung
seiner Leistungen und der dafür geforderten Vergütungen in der Leistungs- und Preisvergleichsliste der Landesverbände der Pflegekassen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB XI zu.
erklärt, dass die sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter sowie die geringfügig Beschäftigten nach den Vorgaben des
Mindestlohn
gesetzes vom 01.08.2015 in der jeweils geltenden Fassung beschäftigt werden.
erklärt, dass das Angebot konzeptionell darauf ausgerichtet ist, Leistungen als Teil einer
regionalen Versorgungsstruktur
zu erbringen und Bereitschaft für die Kommunikation und Kooperation innerhalb des abgestimmten und vernetzten Versorgungssystems besteht.
erklärt, dass die Anforderungen der
Empfehlungen
des Spitzenverbandes Bund der
Pflegekassen
und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. nach § 45c Abs. 7 Satz 1 SGB XI erfüllt werden.
13.
Anlagen
bitte ankreuzen
fachliches Konzept
Qualifikationsnachweise der Fachkräfte
Arbeitsverträge der Fachkräfte
Kostenkalkulation
Versicherungsnachweise (Unfall-/Haftpflichtversicherung)
Nachweis über die Schulung der Helfer
sonstige Anlagen
Ort
Datum
Unterschrift und Stempel
Seite 4
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