Hinweise zum Datenschutz für die Anträge auf Auszeichnung mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung BEM (Seite 1)

Hinweise zum Datenschutz für die Anträge auf Auszeichnungen mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden BEM nach § 167 Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 26 c SchwbAV an das Integrationsamt Thüringen

Gemäß Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie als betriebliche Ansprechperson hiermit darüber, welche personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 1 DSGVO, die wir als Integrationsamt Thüringen bei Ihnen im Rahmen des o.g. Antrages erheben, in hiesigen behördeninternen Datensystemen gespeichert, genutzt und verarbeitetet werden, nach welchen rechtlichen Grundlagen wir dabei handeln und welche Rechte Ihnen insoweit zustehen.

Arbeitgeber mit Sitz in Thüringen können beim Integrationsamt Thüringen nach § 167 Absatz 3 SGB IX Anträge auf eine Auszeichnung mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden BEM stellen. In diesen Anträgen bitten wir zum Zwecke der Kontaktaufnahme um namentliche Benennung einer betrieblichen Ansprechperson sowie um deren folgende Kontaktdaten: Funktion, Telefonnummer, betriebliche Mailadresse. Mit dieser Person werden wir im Rahmen der Antragsbearbeitung in Kontakt treten, Absprachen treffen und Termine (zum Beispiel für einen Betriebsbesuch) vereinbaren.

Wir nutzen grundsätzlich keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages. Rechtliche Grundlage hierfür bilden Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e), Absatz 2 und 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 67b Absatz 1 Satz 1, 67c Absatz 1 SGB X und § 185 Absatz 3 Nr. 2 d SGB IX. Zu den personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages i.S. d. § 167 Abs. 3 SGB IX speichern, nutzen und verarbeiten, gehören

a)

der Name der uns benannten betrieblichen Ansprechperson

b)

deren betriebliche Anschrift

c)

deren betriebliche Telefonnummer

d)

deren betriebliche Mailadresse

d)

deren Funktion im Betrieb des Arbeitgebers.

Mit der Unterschrift unter den o.g. Antrag erklärt sich die benannte Ansprechperson mit der Übermittlung und Nutzung ihrer o.g. Daten einverstanden.
Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO gehörende Daten werden von uns erst im Rahmen des obligatorisch durchzuführenden Betriebsbesuches in Gesprächen mit den Interessenvertretungen der schwerbehinderten Menschen und dem Arbeitgeber sowie durch Einsicht in Unterlagen erhoben, um uns einen Überblick über Ihre betrieblichen BEM - Aktivitäten zu verschaffen. Ergebnisse unserer Ermittlungen werden jedoch lediglich in abstrakter Form in einem Protokoll über den Betriebsbesuch gespeichert, genutzt und verarbeitet. Das Protokoll über den Betriebsbesuch wird zudem, nach der Erhebung im Rahmen des Betriebsbesuches, Namen und Funktion der am Gespräch Beteiligten (Interessensvertretende der schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber) enthalten.

Die Kontaktdaten der Ansprechperson werden im Falle einer Nominierung für den Landespreis an das den Preis vergebende zuständige Thüringer Ministerium zum Zwecke der Kontaktaufnahme übermittelt. Die erlangten Daten werden von uns so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung unseres Auftrages und zum haushalterischen Nachweis eventuell geleisteter Prämien - Zahlungen erforderlich ist, also längstens 10 Jahre nach Auszahlung der Mittel. Danach werden sie sofort gelöscht oder unbeschadet des Rechtes auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.