Informationsblatt - Verfahren, Voraussetzung und Kriterien für die Auszeichnung mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagement (Seite 2)

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Bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern müssen schriftliche betriebsspezifische Regelungen über das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie für schwerbehinderte Menschen und deren Belange existieren.

Inklusionsbetriebe i.S.d. §§ 215 ff. SGB IX sind von der Auszeichnung ausgeschlossen.

Weitere Voraussetzungen für die Auszeichnung sind ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement, das nach den Bestimmungen des § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt wird, sowie ein besonderes Engagement bei der Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zur Beurteilung der Auszeichnungswürdigkeit ist der Entwicklungsprozess der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Antragsformular oder in einer Anlage darzulegen, wobei insbesondere Aussagen zu den folgenden Entscheidungskriterien getroffen werden sollen:

1.

System zum Erkennen von Problemen

Im Betrieb muss ein „Frühwarnsystem“ bestehen. Fehlzeiten, Ergebnisse betriebs-medizinischer Untersuchungen, Ergebnisse aus Mitarbeiterbefragungen etc. werden routinemäßig ermittelt, zufällig bekanntwerdende Probleme finden Berücksichtigung. Die Daten werden – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen - gesichtet, bewertet und auf evtl. bestehenden Klärungs- und Handlungsbedarf beurteilt und verarbeitet.

2.

Instrumente der Erfassung und Spezifizierung

Wie werden Handlungsbedarfe identifiziert? Maßnahmen zur Früherkennung und Erfassung müssen erkennbar sein.

3.

Schaltstelle im Unternehmen

Wer ist für die Verarbeitung, Entscheidung und Umsetzung zuständig. Die Zusammenarbeit der verschiedenen betrieblichen Akteure in einem gemeinsamen Integrationsteam als zentrale Schaltstelle muss geregelt sein. Das Integrationsteam soll die Sammelstelle für alle Informationen sein und interne und externe Prozesse steuern. Die Daten müssen im Integrationsteam erörtert, verarbeitet und bewertet werden. Es trifft Entscheidungen für allgemeine oder individuelle Maßnahmen und behält die Verantwortung für die Umsetzung und Qualitätssicherung der eingeleiteten Maßnahmen bis zur Nachsorge. Das Integrationsteam arbeitet auch mit den externen Partnern zusammen und sorgt hier für eine hinreichende Vernetzung.

4.

Maßnahmen

Die Einleitung und Steuerung der konkreten Maßnahmen liegt beim Integrationsteam.

5.

Dokumentation

Die eingeleiteten Maßnahmen und ihre Ergebnisse sind zu dokumentieren.

6.

Auswertung und Erfolgskontrolle

In welcher Form und wie oft werden die Ergebnisse ausgewertet.

Bitte erläutern Sie auch, ob und welche besonderen Maßnahmen, z.B. der Gesundheitsfürsorge, Sie anbieten. Entsprechende Unterlagen, insbesondere die getroffenen Vereinbarungen, sind beizufügen.