Informationsblatt - Verfahren, Voraussetzung und Kriterien für die Auszeichnung mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagement (Seite 2)
Inklusionsbetriebe i.S.d. §§ 215 ff. SGB IX sind von der Auszeichnung ausgeschlossen.
Weitere Voraussetzungen für die Auszeichnung sind ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement, das nach den Bestimmungen des § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt wird, sowie ein besonderes Engagement bei der Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zur Beurteilung der Auszeichnungswürdigkeit ist der Entwicklungsprozess der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Antragsformular oder in einer Anlage darzulegen, wobei insbesondere Aussagen zu den folgenden Entscheidungskriterien getroffen werden sollen:
Bitte erläutern Sie auch, ob und welche besonderen Maßnahmen, z.B. der Gesundheitsfürsorge, Sie anbieten. Entsprechende Unterlagen, insbesondere die getroffenen Vereinbarungen, sind beizufügen.