Informationsblatt - Verfahren, Voraussetzung und Kriterien für die Auszeichnung mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagement (Seite 1)

Verfahren

Bewerbungen für den Landespreis 2022 sind bis 30. Juni des Jahres schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - einzureichen. Es werden alle Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und mit allen entscheidungserheblichen Unterlagen und Informationen vorliegen.

Die Erfüllung der Auszeichnungskriterien wird bei einem Betriebsbesuch in Gesprächen mit den Interessenvertretungen und dem Arbeitgeber geprüft. Die abschließende Entscheidung über die Auszeichnung trifft der Beratende Ausschuss beim Integrationsamt.

Die Auszeichnung wird an jeweils einen
*

privaten Arbeitgeber

*

öffentlichen Arbeitgeber

*

nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber verliehen.

Die Auszeichnung ist mit einer Prämie gemäß § 26 c SchwbAV in Höhe von 10.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Freistaates Thüringen verbunden. Eine wiederholte Prämierung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen und Auszeichnungskriterien

*

Für eine Auszeichnung kommen nur Arbeitgeber in Betracht, deren Sitz des Betriebes oder der Dienststelle im Freistaat Thüringen ist. Der Begriff des Betriebes und der Dienststelle bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht.

*

Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss mindestens ein Jahr umgesetzt worden sein.

*

Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigungsquote erfüllt und
-

bereits eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen und diese um Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ergänzt haben oder

-

Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement im Rahmen einer Inklusionsvereinbarung getroffen haben oder

-

zusätzlich zur Inklusionsvereinbarung eine Betriebs-/ Dienstvereinbarung über das betriebliche Eingliederungsmanagement abgeschlossen haben