Informationsblatt - Verfahren, Voraussetzung und Kriterien für die Auszeichnung mit dem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagement (Seite 1)
Verfahren
Voraussetzungen und Auszeichnungskriterien
Für eine Auszeichnung kommen nur Arbeitgeber in Betracht, deren Sitz des Betriebes oder der Dienststelle im Freistaat Thüringen ist. Der Begriff des Betriebes und der Dienststelle bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht.
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss mindestens ein Jahr umgesetzt worden sein.
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bereits eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen und diese um Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ergänzt haben oder
Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement im Rahmen einer Inklusionsvereinbarung getroffen haben oder
zusätzlich zur Inklusionsvereinbarung eine Betriebs-/ Dienstvereinbarung über das betriebliche Eingliederungsmanagement abgeschlossen haben