Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern. Jegliche Schadensersatzverpflichtung des TLVwA und seiner Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Prämierung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.