Merkblatt "Information zur Kriegsopferfürsorge" in leichter Sprache_barrierefrei (Seite 3)
Wo müssen Sie den Antrag stellen?
Manchmal benutzen wir nur die männliche Sprach-Form, damit der Text verständlicher ist.
Dieser Text ist für alle Menschen gedacht, die einfache Sprache brauchen.
Dieser Text soll Sie informieren. Er ist ein zusätzliches Angebot und rechtlich nicht verbindlich. Es gilt der Text in schwerer Sprache. Sie finden ihn auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/.
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