Merkblatt "Information zur Kriegsopferfürsorge" in leichter Sprache_barrierefrei (Seite 3)

Wo müssen Sie den Antrag stellen?

Sie stellen den Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Dort können Sie auch Fragen stellen.

Es gibt drei Standorte. Bitte wenden Sie sich an das Team, das für Ihren Landkreis zuständig ist

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 620
Karl- Liebknecht- Str. 4
98527 Suhl
Telefon: 0361/57331-5204
Telefax: 0361/57331-5372
E-Mail: rehabilitation@tlvwa.thueringen.de

zuständig für die Landkreise:
Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis und Ilm- Kreis;
kreisfreie Stadt Suhl

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 620
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361/ 57332-1772
Telefax: 0361/ 57332-1975
E-Mail: rehabilitation@tlvwa.thueringen.de

zuständig für die Landkreise:
Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, Nordhausen, Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis, kreisfreie Städte Erfurt und Weimar

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 620
Puschkinplatz 7
07545 Gera
Telefon: 0361/57334-4453
Telefax: 0361/57334-4593
E-Mail: rehabilitation@tlvwa.thueringen.de

zuständig für die Landkreise:
Greiz, Altenburger Land, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis; kreisfreie Städte Gera und Jena

Manchmal benutzen wir nur die männliche Sprach-Form, damit der Text verständlicher ist.
Dieser Text ist für alle Menschen gedacht, die einfache Sprache brauchen.
Dieser Text soll Sie informieren. Er ist ein zusätzliches Angebot und rechtlich nicht verbindlich. Es gilt der Text in schwerer Sprache. Sie finden ihn auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/.
Menü: Soziales und Versorgung / Soziale Entschädigung / Kriegsopfer
einfache Sprache: www.leichte-sprache-sachsen.de