Merkblatt "Information zur Kriegsopferfürsorge" in leichter Sprache_barrierefrei (Seite 2)

Was können Sie beantragen?

*

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Dabei geht es darum, dass Sie arbeiten können.
Das sind zum Beispiel Weiterbildungen, technische Hilfen oder Geld.

*

Krankenhilfe

Das sind zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen und Arzt-Kosten.

*

Hilfe zur Pflege

Das ist Geld für Pflege und Hilfsmittel (zum Beispiel Treppenlift).
Das gilt nur, wenn das Geld von anderen Versicherungen nicht reicht.
Und wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.

*

Hilfe für den Haushalt

Hier können Sie Geld beantragen. Damit bezahlen Sie jemanden, der im Haushalt hilft.

*

Altenhilfe

Das ist zum Beispiel Hilfe für, warmes Essen, Kultur, Fahrtkosten für Besuche bei Familie und Freunden und Ähnliches. Vielleicht müssen Sie Ihre Wohnung fürs Alter umbauen lassen. Auch dafür können Sie Geld beantragen.

*

Erziehungsbeihilfe

Das ist zum Beispiel Unterstützung für Schule, Ausbildung, berufliche Weiterbildung.
Sie müssen Grundrente bekommen oder eine Waise sein.

*

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Das ist zum Beispiel Geld zum Leben, Wohnen, Heizen, Umzug oder Renovierung.

*

Erholungshilfe

Das ist Geld für Erholung (Urlaub), auch für Fahrtkosten und Ähnliches. Das gilt auch für Partner, Witwen, Witwer oder Kinder. Man braucht einen Brief vom Arzt, dass die Erholung wichtig für die Gesundheit ist. Die Erholung geht drei Wochen. Es gibt bestimmte Unterkünfte oder man kann sich selbst etwas suchen.

*

Hilfe in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderung. Das kann zum Beispiel eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen sein. Oder Hilfe, um in einem Wohnheim zu wohnen. Es gibt Unterstützung, um ein Auto zu bezahlen. Oder Geld für einen Fahr-Dienst. Es kann auch Hilfe sein, um die Wohnung wegen einer Behinderung umzubauen. Auch Blindenhilfe gehört dazu.

*

Wohnungshilfe

Das ist Hilfe, um die Wohnung oder das Haus wegen einer Behinderung umzubauen. Das kann zum Beispiel ein Treppenlift sein oder eine Rampe für den Rollstuhl. Das gilt für Mietwohnungen oder eigene Wohnungen.

*

Sonstige Hilfen

Hier geht es zum Beispiel um Beratung.

Sie können das auch im Bundes-Versorgungs-Gesetz (BVG) nachlesen.
Es sind die Paragrafen 26 bis 27 d.