K09 Fragebogen Betriebsstilllegung_barrierefrei (Seite 1)

(wird vom Integrationsamt ausgefüllt)
Hinweis:

Dieser Fragebogen betrifft die Kündigung auf Grund nicht nur vorübergehender Betriebseinstellung bzw. eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Nach geltenden gesetzlichen Vorschriften (§§ 171 und 172 SGB IX) muss das Integrationsamt in diesen Fällen über den Antrag innerhalb eines Monats nach dessen Eingang entscheiden. Damit soll das Kündigungsschutzverfahren in Fällen der Betriebsstilllegung bzw. der Insolvenz beschleunigt werden.
Das Integrationsamt ist bestrebt, die Entscheidung über Ihren Antrag innerhalb der vorgegebenen Frist von einem Monat zu treffen. Angesichts der dabei erforderlichen Ermittlungen ist es jedoch entscheidend auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Beantworten Sie daher bitte nachfolgende Fragen und leiten Sie die Antworten unverzüglich, spätestens zum angegebenen Termin, an die Adresse des Integrationsamtes weiter.

1.

Betriebsstilllegung bzw. Dienststellenauflösung

Betriebsstilllegung bzw. Dienststellenauflösung
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.