L06 Ergänzungsantrag auf Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Arbeitsassistenz)_barrierefrei (Seite 3)

Merkblatt Arbeitsassistenz

Merkblatt Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz – Eine Information für schwerbehinderte Berufstätige

Gelegentlich benötigen schwerbehinderte Menschen im beruflichen Alltag bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine unterstützende Assistenz. Das Ziel dieser Arbeitsassistenz ist die dauerhafte Sicherung der Beschäftigung. Die eingesetzten Assistenzkräfte verrichten unterstützende Tätigkeiten, die der schwerbehinderte Mensch behinderungsbedingt selbst nicht erledigen kann.
Die schwerbehinderten Menschen verfügen selbst über die am Arbeitsplatz geforderten fachlichen Qualifikationen und sind für die Erfüllung der Hauptinhalte ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten verantwortlich. Die arbeitsvertragliche Kerntätigkeit leistet der Schwerbehinderte selbst, die Arbeitsassistenz leistet Hilfstätigkeiten und gleicht behinderungsbedingte Funktionsbeeinträchtigungen aus.
Auf Arbeitsassistenz haben schwerbehinderte Menschen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ausgleichsabgabemittel einen Rechtsanspruch.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Anerkannte Schwerbehinderung
Arbeits- oder Beamtenverhältnis (mindestens 15 Wochenstunden, befristete Beschäftigungsverhältnissen ab acht Wochen) oder
Selbstständigkeit
Alle vorrangigen Leistungsmöglichkeiten des SGB IX sind geprüft und ausgeschöpft (technische Ausstattung, Arbeitsorganisation und Aufgabenzuschnitt sind optimiert)
Einverständnis des Arbeitgebers/Dienstherrn mit dem Einsatz einer betriebsfremden Assistenzkraft

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Im Zusammenhang mit der Erlangung eines Arbeitsplatzes ist der Rehabilitationsträger (z. B. die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung) zuständig. Der Rehabilitationsträger leistet für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Leistung wird vom Integrationsamt festgesetzt und ausgeführt. Im Anschluss an diese Förderung oder zur Sicherung einer bereits bestehenden Beschäftigung wenden Sie sich an das Integrationsamt, in dessen Bereich Ihr Arbeitsplatz liegt.

Wer beauftragt die Assistenzkraft?

Auftraggeber der Assistenz ist der schwerbehinderte Berufstätige selbst. Er kann die notwendige Arbeitsassistenz auf zwei Wegen organisieren:

Arbeitgebermodell:

Er beschäftigt die Assistenzkraft, ist also der Arbeitgeber, oder

Dienstleistungsmodell :

Er beauftragt einen Dienst mit der Erbringung der Unterstützungsleistungen.

Wenn Sie sich für das Arbeitgebermodell entscheiden, finden Sie wichtige Hinweise im BIH-Merkblatt

Arbeitgeberpflichten.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Erzbergerstraße 119 in 76133 Karlsruhe

E-Mail: bih@integrationsaemter.de
www.integrationsaemter.de