L03 Antrag auf Leistungen an Inklusionsbetriebe (einmalige Leistungen)_barrierefrei (Seite 4)

Hinweis zum Datenschutz für Arbeitgeber - Leistungen des Integrationsamtes

Hinweis zum Datenschutz für Arbeitgeber - Leistungen des Integrationsamtes

Für dieses Formular und das Verfahren ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ver-antwortlich.

Alle Angaben, die Sie
* in diesem Formular sowie
* im Rahmen des weiteren Verfahrens
gegenüber uns (Mitarbeiter/innen des Integrationsamtes, z.B. Technischer Beratungsdienst) und einer von uns beauftragten Stelle (z.B. Integrationsfachdienst) machen brauchen wir, um
Ihren Antrag auf Leistungen zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen dafür sind § 67a Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X) i.V.m. § 185 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) und die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, kann dies dazu führen, dass beantragte Leistungen möglicherweise ganz oder teilweise abgelehnt werden.

Die von Ihnen gemachten Angaben speichern wir in elektronischer Form im TLVwA in Weimar. Zur Prüfung der Zuständigkeit ist es möglich, dass wir Rehabilitationsträger, beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, kontaktieren. Möglicherweise werden wir auch andere Stellen außerhalb des TLVwA, z.B. den Integrationsfachdienst, beauftragen, eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten zu erstellen. Diese erhalten dann die erforderlichen Unterlagen und sind zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.

Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie benötigen. Die Daten werden daher zehn Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres gelöscht, in dem eines der folgenden Ereignisse eintritt: bestandskräftiger Abschluss des Verfahrens (ggf. nach Ablauf der festgesetzten Zweckbindungsfrist) oder sonstige Erledigung des Verfahrens.

Sie haben folgende Rechte:
* Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen,
die wir gespeichert haben.
* Sie können von uns eine kostenlose Kopie dieser Daten
verlangen.
* Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen,
wenn sie unrichtig sind.

* Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu
vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.

* Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen,
wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte
insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag
zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten
widersprechen.

* Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer
Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere
dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu
berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten
tatsächlich unrichtig sind.

* Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten
jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt aber nicht
rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene
Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig.

Sie können auf den folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen:
* per Post: Thüringer Landesverwaltungsamt,
Abt. VI Integrationsamt, PF 10 01 41, 98490 Suhl
* per Telefon: 0361 57-331 5400
* per Telefax: 0361 57-331 5366
* per E-Mail: integrationsamt@tlvwa.thueringen.de

Mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des TLVWA können Sie unmittelbar auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:
* per Post: Thüringer Landesverwaltungsamt,
Datenschutzbeauftragter PF 2249, 99403 Weimar
* per Telefon: 0361 57-332 1299
* per E-Mail: datenschutz@tlvwa.thueringen.de

Sie können sich über uns beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen.

Diese Informationen sind für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte schicken Sie dieses HInweisblatt nicht an das TLVwA zurück.