Das Integrationsamt wird u. a. auf Grundlage Ihrer Angaben die Höhe der personellen Unterstützung/des Beschäftigungssicherungszuschusses ermitteln. Im Rahmen der Ermittlungen wird es evtl. einen Vor-Ort-Termin durch Mitarbeiter des Integrationsamts bei Ihnen geben. Des Weiteren können im Einzelfall ggf. der Technische Berater (TB) und/oder der Integrationsfachdienst (IFD) hinzugezogen werden.