Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle auf Grund der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX_barrierefrei (Seite 3)

IV. Höhe der erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen gemäß § 231 Abs. 2 SGB IX
1. erstattungsfähige Fahrgeldeinnahmen einschl. Umsatzsteuer (insgesamt) in der Zeit vom - bis
Einnahme insgesamt1
2. erstattungsfähige Fahrgeldeinnahmen einschl. Umsatzsteuer (Thüringen) in der Zeit vom - bis
Einnahmen Thüringen 1

Es wird bestätigt, dass
- die o.g. erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen ausschließlich aus dem unter Punkt V. dieses Antrages aufgeführten Nahverkehr
gemäß § 230 Abs. 1 SGB IX erzielt wurden
- in den o.g. erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen keine Einnahmen enthalten sind, die gemäß Punkt 3.2 der Richtlinie des
TMASGFF keine Fahrgeldeinnahmen i.S. des § 231 Abs. 2 SGB IX darstellen
- die Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung der freifahrtberechtigen schwerbehinderten Menschen gemäß § 228 SGB IX im
Erstattungszeitraum erfüllt wurde und auch im Zeitraum, für den Vorauszahlung betragt wird, eingehalten wird

==> Anlage 3 ist einzureichen

V. Nahverkehr gemäß § 230 Absatz 1 SGB IX, in dem die erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen erzielt wurden
Die erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen wurden im genannten Zeitraum im öffentlichen Personennahverkehr mit

erzielt und Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis nach § 152 Abs. 5 SGB IX in Verbindung
mit § 228 u. § 230 Abs. 1 SGB IX unentgeltlich befördert.

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

==> Anlage 4 ist einzureichen