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Die Linien des Unternehmens gehören zu einem von mehreren Unternehmen gebildeten zusammenhängenden Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Beförderungsentgelten
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Die Erträge werden aufgrund eines Einnahmeaufteilungsvertrages zugewiesen.
==> Anlage 2 ist einzureichen
Befindet sich das Unternehmen in der Hand des Bundes?
Wenn "Ja":Die Einnahmen sind entsprechend auf die Länder, in denen die Beförderungsleistungen erbracht wurden, aufzusplitten