Leistungen zur erstmaligen Eingliederung oder Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf oder Gesellschaft der gesundheitlich geschädigten Menschen oder deren Hinterbliebene.
Es kommen Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Finanzierung technischer Hilfen, Eingliederungszuschüsse, oder andere Leistungen an Arbeitgeber und Leistungen zur Gründung oder Erhaltung einer selbstständigen Existenz in Betracht.
Zu den Leistungen zählen auch Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes.