Antrag auf Zulassung als privater Probenehmer gemäß § 11 SaatgutV (Seite 2)

Wichtige Hinweise:

Wichtige Hinweise:
  • Die Zulassung als privater Probenehmer setzt eine Schulung, das erfolgreiche Ablegen einerschriftlichen amtlichen Prüfung sowie eine aktenkundigen Verpflichtung voraus.

  • Die Tätigkeit des Probenehmers wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht (mind.5 % zusätzliche amtliche Kontrollbeprobungen).

  • Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit (keine Festanstellung).

  • Bei nicht unerheblich mangelhafter Durchführung wird die Zulassung widerrufen.

Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 0361- 57 4041 356 / -254 erhältlich.

Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin