Die Zulassung als privater Probenehmer setzt eine Schulung, das erfolgreiche Ablegen einerschriftlichen amtlichen Prüfung sowie eine aktenkundigen Verpflichtung voraus.
Die Tätigkeit des Probenehmers wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht (mind.5 % zusätzliche amtliche Kontrollbeprobungen).
Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit (keine Festanstellung).
Bei nicht unerheblich mangelhafter Durchführung wird die Zulassung widerrufen.
Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 0361- 57 4041 356 / -254 erhältlich.