Antrag auf Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung gemäß § 12 Abs. 4 SaatgutV (Seite 2)

Wichtige Hinweise:
  • Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

  • Die Tätigkeit des Labors wird von der Anerkennungsstelle systematisch überwacht.

  • Die Anerkennungsstelle prüft zusätzlich mind. 5 % der Saatgutpartien nach.

  • Bei nicht unerheblich mangelhafter Prüfung wird die Zulassung widerrufen.

Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 0361- 57 4041 356 / -254 erhältlich.

Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin