Die Zulassung als privates Labor setzt voraus, dass der beauftragte Leiter und das beauftragte Personal die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Die Tätigkeit des Labors wird von der Anerkennungsstelle systematisch überwacht.
Die Anerkennungsstelle prüft zusätzlich mind. 5 % der Saatgutpartien nach.
Bei nicht unerheblich mangelhafter Prüfung wird die Zulassung widerrufen.
Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 0361- 57 4041 356 / -254 erhältlich.