Der Antragsteller muss zwingend über landwirtschaftliche und/oder botanische Kenntnisse verfügen; wünschenswert sind weitere Kenntnisse auf dem Gebiet der Saatgutproduktion.
Die Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig im Zeitraum Juni bis September (je nach Vegetations- und Witterungsverlauf).
Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit (keine Festanstellung).
Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine Schulung sowie eine aktenkundigen Verpflichtung durch das TLLLR voraus.
Die Tätigkeit des Feldbestandsprüfers wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht.
Bei nicht unerheblich mangelhafter Durchführung wird die Zulassung widerrufen.
Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 0361- 57 4041 356 / -254 erhältlich.