Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer bei Saatgutvermehrungsflächen gemäß § 7 Abs. 7 SaatgutV (Seite 2)

Wichtige Hinweise:

Wichtige Hinweise:
  • Der Antragsteller muss zwingend über landwirtschaftliche und/oder botanische Kenntnisse verfügen; wünschenswert sind weitere Kenntnisse auf dem Gebiet der Saatgutproduktion.

  • Die Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig im Zeitraum Juni bis September (je nach Vegetations- und Witterungsverlauf).

  • Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit (keine Festanstellung).

  • Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine Schulung sowie eine aktenkundigen Verpflichtung durch das TLLLR voraus.

  • Die Tätigkeit des Feldbestandsprüfers wird durch die Anerkennungsstelle systematisch überwacht.

  • Bei nicht unerheblich mangelhafter Durchführung wird die Zulassung widerrufen.

Weitere Informationen sind unter der Rufnummer 0361- 57 4041 356 / -254 erhältlich.

Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin