Geleistetes Teilnahmeentgelt (Zeile 10) ist alles, was der Spieler zur Teilnahme an der Lotterie oder Ausspielung aufwendet (z. B. Lotteriesteuer, Gebühren, Auslagen). Es umfasst nicht Spielboni, die dem Spielenden zur Verfügung gestellt werden, aber nicht ausbezahlt, sondern nur verspielt werden können. Bei mehreren Veranstaltungen sind die Teilnahmeentgelte für alle Veranstaltungen zusammenzurechnen.
Wird die Lotterie oder Ausspielung mit einer sonstigen Leistung kombiniert (z.B. Galaveranstaltung mit Tombola) und leistet der Spieler hierfür ein Gesamtentgelt, sodass das auf die Lotterie oder Ausspielung entfallende Teilnahmeentgelt für den Spieler nicht erkennbar ist, gilt mindestens der Wert der vorgehaltenen Gewinne als geleistetes Teilnahmeentgelt.
Das Teilnahmeentgelt umfasst bei Gewinnsparvereinen auch den Wert des Zinsverzichts, den die Teilnehmer am Gewinnsparen mit der zinslosen Überlassung des Sparanteils auf dem Sammelkonto des Veranstalters als verdeckten Einsatz für das Los aufwenden. Zur Ermittlung ist der durchschnittliche Zinssatz für Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu Grunde zu legen, den die am Gewinnsparen konkret teilnehmenden Banken ihren Kunden bei dieser Anlageform gewähren.