Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR Mitgliedstaates haben.
Die erfragten Daten werden zur weiteren Bearbeitung dieser Zuverlässigkeitsprüfung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt nach den maßgeblichen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, der landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und dem ProstSchG.