Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG

Angaben gemäß § 4 ProstSchG
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung nach dem Melderecht
Hilfsweise Zustellanschrift
Beabsichtigte Tätigkeitsorte
Ort 1
Tätigkeitsform
Aliasbescheinigung
Notwendige Nachweise und Unterlagen
2 Lichtbilder

(grundsätzlich biometrietauglich)

Ausweisdokument
Ausübungsberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern
Nachweis über gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
Hinweis
Es besteht nach § 4 Abs. 5 ProstSchG die Verpflichtung, nachfolgende Änderungen innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
  • beim Vor- und Nachnamen

  • bei der Staatsangehörigkeit

  • bei der Wohn- oder Zustellanschrift

  • bei den geplanten Tätigkeitsorten

Ich versichere die Richtigkeit der Angaben.
Unterschrift